Berücksichtigung eines Möblierungszuschlags bei verbilligter Vermietung nötig?

Es ist ein beliebtes „Steuersparmodell“, Wohnungen an Angehörige verbilligt zu vermieten (z.B. an studierende Kinder). Das Finanzamt erkennt nämlich die Vermietung in vollem Umfang steuerlich an, solange die verbilligte Miete mindestens 66 % der ortsüblichen Miete beträgt (Entgeltlichkeitsquote). Da der verbilligten Miete die vollen Aufwendungen für die Wohnung gegenübergestellt werden können (z.B. Zinsen, Abschreibung, Renovierung,…) […]