Wie muss eine Rechnung aussehen, damit ich hieraus die Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückerstattet bekomme?

Unternehmer, deren Umsätze mehr als 17.500 € im Vorjahr betragen haben oder die auf die Anwendung der sog. Kleinunternehmerregelung verzichtet haben, bekommen die Umsatzsteuer, die ihnen von anderen Unternehmern für Zwecke ihres eigenen Unternehmens in Rechnung gestellt wurde, als sog. Vorsteuer vom Finanzamt zurückerstattet, sofern diese Rechnung ordnungsgemäß ist, d.h. sofern sie inhaltlich bestimmte Anforderungen erfüllt.

Dabei sind die Anforderungen an sog. Kleinbetragsrechnungen geringer als an andere Rechnungen. Bei Kleinbetragsrechnungen ist damit der Vorsteuerabzug auch möglich, wenn Name und Anschrift des Leistungsempfängers fehlen.

Durch das Bürokratieentlastungsgesetz II wurde nach einem langen und zuletzt etwas ins Stocken geratenem Gesetzgebungsverfahren (Beschluss des Bundesrats am 12.05.2017) die Grenze für Kleinbetragsrechnungen von 150 € (brutto) auf 250 € (brutto) angehoben. Erfreulicherweise gilt die Regelung bereits rückwirkend zum 01.01.2017.

Ein häufiger Anwendungsfall von Kleinbetragsrechnungen sind neben Baumarkt- und Tankquittungen die Bewirtungsbelege bei Geschäftsessen. Diese maschinell erstellten Belege haben zwar freie Zeilen zur Angabe von Anlass und Teilnehmer des Geschäftsessens. Sie enthalten aber i.d.R. nicht Namen und Anschrift des bewirtenden Unternehmers. Solche Bewirtungsbelege können nunmehr (rückwirkend seit 01.01.2017) bis zu einem Betrag von 250 € statt bisher 150 € akzeptiert werden.

Bei darüberliegenden Bewirtungskosten ist jedoch weiterhin eine „normale“ ordnungsgemäße Rechnung anzufordern, die Name und Anschrift des bewirtenden Gastes enthält. Nur so ist der Vorsteuer- und (ggf. teilweise) Betriebsausgabenabzug gewährleistet.

Anforderung ordnungsgemäße Rechnung Rechnung
(brutto über 250,00 €)
Kleinbetragsrechnung (brutto bis 250,00 €)
Name u. Anschrift des Leistungserbringers
(= z.B. Gastwirt)
erforderlich erforderlich
Steuernummer oder USt-ID-Nr. des Leistungserbringers (z.B. Gastwirt) erforderlich nicht erforderlich
Name und Anschrift des Leistungsempfängers (= z.B. Gast) erforderlich nicht erforderlich
Rechnungsdatum erforderlich erforderlich
Fortlaufende Rechnungsnummer erforderlich nicht erforderlich
Leistungsdatum (= z.B. Tag der Bewirtung) erforderlich nicht erforderlich
Leistungsbeschreibung (= z.B. verzehrte Speisen und Getränke) erforderlich erforderlich
Entgelt (ggf. aufgeschlüsselt nach Steuersätzen) erforderlich Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe ausreichend
jeweils anzuwendende Steuersätze erforderlich erforderlich
Umsatzsteuerbetrag (bzgl. Entgelt) erforderlich Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe ausreichend