Unternehmer, deren Umsätze mehr als 17.500 € im Vorjahr betragen haben oder die auf die Anwendung der sog. Kleinunternehmerregelung verzichtet haben, bekommen die Umsatzsteuer, die ihnen von anderen Unternehmern für Zwecke ihres eigenen Unternehmens in Rechnung gestellt wurde, als sog. Vorsteuer vom Finanzamt zurückerstattet, sofern diese Rechnung ordnungsgemäß ist, d.h. sofern sie inhaltlich bestimmte Anforderungen […]